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Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen - FAO

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Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (Food and Agriculture Organization - FAO) ist die mit rund 13.000 Mitarbeitern (Staff/Consultants) weltweit größte Sonderorganisation der Vereinten Nationen.

FAO Logo
FAO Logo© StäV Rom

Die FAO wurde im Oktober 1945 in Quebec, Kanada, gegründet, und hat seit 1951 ihren Sitz in Rom.

Derzeit sind 194 Staaten und die Europäische Union (EU) Mitglieder.

Aufgaben und Ziele

Die FAO hat als UN-Sonderorganisation ein globales Mandat für Ernährung und Landwirtschaft.

Ziel der Organisation ist es, den Hunger weltweit zu bekämpfen und den Lebensstandard vor allem der Menschen in ländlichen Gebieten zu verbessern.

Weltweit will die FAO

  • zu einem höheren Lebensstandard beitragen,
  • zu einer besseren Ernährung und zur Überwindung von Hunger und Unterernährung beitragen;
  • die Effizienz und Nachhaltigkeit der Erzeugung und Verteilung von Agrarerzeugnissen verbessern;
  • günstige Lebensverhältnisse für die ländliche Bevölkerung schaffen und
  • damit die weltwirtschaftliche Entwicklung zu fördern.

Um dieses Mandat auszufüllen, nimmt die FAO im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr:

  • Sammlung, Auswertung und Verbreitung von Informationen zur Entwicklung der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft weltweit;
  • Wahrnehmung globaler normativer Aufgaben (z. B. internationale Lebensmittelstandards gemeinsam mit der WHO im Rahmen von Codex Alimentarius, Pflanzenschutz, genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, internationale Wald- und Fischereifragen, Tiergesundheit, Klimawandel und Bioenergie);
  • Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für die globale, regionale und nationale Agrarentwicklung gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und anderen internationalen Organisationen;
  • Entwicklung von Agrar- und Ernährungsstrategien, vor allem als Politikberatung für Entwicklungsländer, unter Beachtung der Nachhaltigkeit und des Schutzes der natürlichen Ressourcen;
  • Mitwirkung bei Nahrungsmittelhilfemaßnahmen im Rahmen des Welternährungsprogramms (WEP).

Institutioneller Aufbau

Oberstes Organ ist die FAO-Konferenz, der alle 194 Mitgliedstaaten und die EU angehören.

Sie entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Organisation wie die

  • inhaltliche Ausrichtung (Strategischer Rahmen und Mittelfristiger Plan (MTP),
  • Aufbau und Struktur (Verfassung; „Basic Texts“) sowie
  • das Arbeits- und Haushaltsprogramm (PWB).

Die Konferenz tagt alle zwei Jahre.

Zwischen den Sitzungen der Konferenz übt der FAO-Rat die Steuerungs- und Kontrollfunktion über die Organisation aus.

Er besteht aus 49 Mitgliedern und wird von einem unabhängigen Vorsitz (Independent Chair of the Council, ICC) geleitet.

Die Arbeit des Rates wird von zahlreichen Ausschüssen unterstützt.

Finanzierung

Die FAO arbeitet auf Grundlage eines zweijährigen Arbeits- und Haushaltsprogramms (Programme of Work and Budget, PWB).

Das PWB wird aus Pflichtbeiträgen („assessed contributions“) der Mitgliedsstaaten und zusätzlichen freiwilligen Beiträgen („extrabudgetäre Mittel“) finanziert.

Im PBW 2022/23 stehen der Organisation rund US$ 1 Mrd. Pflichtbeiträge sowie erwartete freiwillige Beträge in Höhe von rund US$ 2,2 Mrd. zur Verfügung.

Die Anteile der Mitglieder am Pflichtbeitrag richten sich nach dem an die FAO angepassten Beitragsschlüssel der Vereinten Nationen.

Deutschland ist viertgrößter Beitragszahler (6,09%) nach den USA, China und Japan.

Die freiwilligen Beiträge werden von Mitgliedsstaaten und anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen aufgebracht.

Den weitaus größten Teil der freiwilligen Beiträge zahlen die USA, knapp gefolgt von der Europäischen Union, dem Green Climate Fund und Deutschland (rund USD 60 Mio. im Jahr 2021).

FAO und Deutschland

  • Deutschland ist seit 1950 Mitglied der FAO und ab Juli 2022 wieder Mitglied im FAO-Rat.
  • Deutschland ist zudem Gründungsmitglied der Codex-Alimentarius-Kommission (Codex Alimentarius Commission, CAC), in der internationale Lebensmittelstandards vereinbart werden.
  • Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit der FAO eine Rahmenvereinbarung über Projektzusammenarbeit im Bereich der Ernährungssicherung geschlossen. Auf Grundlage dieser Vereinbarung werden über einen bilateralen Treuhand-Fonds mit der FAO mehrjährige Projekte finanziert, um die Ernährungssicherheit in Schwerpunktländern zu verbessern.
  • Weitere deutsche freiwillige Zuwendungen an die FAO stellen im Wesentlichen das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ), einschließlich der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).

Stand: February 2023

FAO Director-General
Qu Dongyu (China), seit August 2019

FAO
Food and Agriculture Organization of the United Nations
Viale delle Terme di Caracalla
00100 - Rom, Italien
Internet: https://www.fao.org/home/en/


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